Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Seit dem 01.10.2017 habe ich die kassenärztliche Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet, dass ich gesetzlich versicherte Patienten zulasten ihrer Krankenkasse behandeln darf.
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Ersttermin Ihre Chipkarte mit. Eine Überweisung ist für die Aufnahme einer Psychotherapie grundsätzlich nicht erforderlich.
Privat Versicherte und Beihilfe
Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach den geltenden Bedingungen und erforderlichen Antragsunterlagen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beziehungsweise der Gebührenordnung für Ärzte.
Selbstzahler
Sie können psychotherapeutische oder psychologische Beratungsleistungen auch selbst bezahlen. Umfang, Ziele und Kosten werden vorab transparent vereinbart.